Information zur Nachhaltigkeit für die ProduktgruppeBüroeinrichtung (Bürostühle, andere Büromöbel)Stand: 14.01.2025
Stand: 14.01.2025
Ziel dieser Seite ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den Beschaffungsstellen in Bund, Ländern und Kommunen, aber auch Einkäufer und Einkäuferinnen bei Kirchen und Verbänden, eine verlässliche und verständliche Hilfestellung anzubieten, um Nachhaltigkeitsaspekte bei der Beschaffung von dieser Produktgruppe berücksichtigen zu können.
Hierzu finden Sie in den nachfolgenden Drop-Down Menüs rechtliche Vorgaben, Praxisbeispiele, Leitfäden, Umweltzeichen sowie weitere Informationen bezüglich Büroeinrichtungen.
Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Gerne nehmen wir Ihre Vorschläge zur Ergänzung beziehungsweise Änderung entgegen. Nutzen Sie dazu unsere Hotline +49 (0) 228 99610 2345 oder schreiben Sie uns eine E-Mail nachhaltigkeit@bescha.bund.de
Hinweis zu den genannten Gütezeichen: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine vergaberechtliche Überprüfung im Hinblick auf § 34 VgV und §24 UVgO (Nachweisführung durch Gütezeichen) vorgenommen wurde.
Die Produktgruppe „Büroeinrichtung“ beinhaltet grundsätzlich alle Möbel, die zur Ausstattung eines Büros erforderlich sind. Dazu gehören Stühle, Tische, Schränke, Regale. Sie beinhaltet keine Ausstattungsgeräte wie z.B. Tischlampen, Aktenvernichter oder IT-Hardware.