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Hilfestellungen zur Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit in der öffentlichen Beschaffung

Wie kann die öffentliche Beschaffung zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit beitragen? Dieser Frage widmen sich zwei Veröffentlichungen aus 2024.

Datum 11.04.2025

Mit der Agenda 2030 verfolgen die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen 17 globale Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Hierzu zählt auch die Gleichstellung der Geschlechter (Ziel 5).

Die vom Umweltbundesamt (UBA) herausgegebene juristische Machbarkeitsstudie „Berücksichtigung von Gleichstellung und Genderdimensionen in Vergabe und Beschaffung“ zeigt auf, welche Möglichkeiten, Pflichten und Grenzen das Gleichstellungsrecht / Antidiskriminierungsrecht sowie das Vergaberecht dem UBA als nachgeordnete Bundesbehörde zur Berücksichtigung bieten. Gemäß Gleichstellungsrecht stünden öffentliche Auftraggebende in der grundlegenden Pflicht, die „Zielsetzung der Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männer sowie die Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Benachteiligungen von Frauen in all ihren Aufgabenbereichen – und so auch im Rahmen ihrer Vergabepraxis - zu beachten und einzuhalten“ (S. 5) . In der Umsetzung komme den öffentlichen Auftraggebenden Gestaltungsspielraum zu: Grundsätzlich sei eine Berücksichtigung auf allen Stufen des Vergabeverfahrens möglich. Die Studie zeigt die Möglichkeit der verschiedenen Phasen des Vergabeverfahrens auf.

Auch die von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) herausgegebene Handreichung "zur Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit in der öffentlichen Beschaffung“ dient Beschaffungsverantwortlichen als Hilfestellung. Sie widmet sich dem Thema aus verschiedenen Perspektiven: Was ist eine geschlechtergerechte Beschaffung? Wozu ist sie wichtig? Und wie kann Beschaffung geschlechtergerechter gestaltet werden? Zur Beantwortung der letzten Frage zeigt die Handreichung u.a. auf, wie Geschlechtergerechtigkeit bereits bei der Ermittlung des Bedarfs und der Markterkundung mitgedacht werden kann. Neben Praxisbeispielen und Formulierungsvorschlägen für verschiedene Stufen des Vergabeverfahrens enthält die Handreichung Argumente und weitere Tipps für und aus der Praxis. Sie schließt das Fazit wie folgt: „Bereits kleine Schritte zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit tragen zu einer nachhaltigen Entwicklung bei und die öffentliche Vergabe birgt stets die Chance einen positiven Beitrag zu diesem Wandel zu leisten.“ (S. 21)