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Umweltbundesamt - Neue Informationen zur nachhaltigen Beschaffung

Datum 28.07.2020

Das Umweltbundesamt hat neben einem Bericht zu Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung einen neuen Leitfaden zur umweltfreundlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeugen veröffentlicht.

Leitfaden zur umweltfreundlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeugen

Öffentliche Auftraggeber können mit dem Leitfaden zur umweltfreundlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeugen die Kriterien des Blauen Engels DE-UZ 59a in ihren Ausschreibungen mit berücksichtigen. In diesem Leitfaden sind Anforderungen für konventionelle Antriebssysteme mit fossilen Kraftstoffen berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden ausschließlich batterieelektrisch oder mit Brennstoffzellen betriebene Kommunalfahrzeuge.
Aus der Praxis:
Hamburg hat in seinem Leitfaden zur umweltverträglichen Beschaffung die Kriterien bei der Beschaffung von Kommunalfahrzeugen (z. B. Abfallsammelfahrzeuge, Kehrfahrzeuge) mit Verbrennungsmotor mit aufgenommen.

Für die Praxis:

Der Leitfaden selbst enthält die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen für die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der im Anhang befindliche sowie separat unter www.beschaffung-info.de als Word-Dokument veröffentlichte Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeugen ist als Anlage zum Leistungsverzeichnis gedacht. Hinsichtlich der umweltbezogenen Anforderungen ist damit lediglich ein entsprechender Verweis im Leistungsverzeichnis erforderlich, um der vergaberechtlichen Vorgabe Rechnung zu tragen, den Auftragsgegenstand eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.

Der Leitfaden steht hier zum Download bereit.

Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung

Die dem Bericht zugrunde liegende Studie zielte darauf ab, mit der Übersicht der Regelungen einen Beitrag zur Beschreibung des Status quo der umweltfreundlichen Beschaffung in Deutschland zu leisten und gegebenenfalls die Identifizierung von guten Beispielen zu ermöglichen.
Der Bericht kommt u.a. zu folgendem Schluss:

Insgesamt ist hervorzuheben, dass der Großteil der Bundesländer über Vergabegesetze verfügt, die Umweltaspekte aufgreifen. In den Vergabegesetzen kommt der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, das öffentliche Beschaffungswesen umweltfreundlich zu gestalten, indem Grundsätze und Ziele benannt und den Normadressaten verbindlich vorgegeben werden. Diese gesetzlichen Vorgaben werden zum Beispiel in Berlin, Hamburg und Bremen weiter konkretisiert. In Verwaltungsvorschriften oder Leitfäden werden hier für relevante Produktgruppen und Dienstleistungen Kriterien und Datenblätter bereitgestellt, die den Vergabeverantwortlichen als praktische Arbeitshilfen für Ausschreibung, Bewertung und Zuschlagserteilung dienen.

Den Bericht finden Sie hier.