Neu: Beschaffungsleitfaden des UBA für Produkte aus Recyclingkunststoffen
Das Umweltbundesamt hat einen neuen Leitfaden zur Berücksichtigung von Recyclingkunststoffen in der nachhaltigen Beschaffung veröffentlicht. Hierdurch kann ein Beitrag zur Erhöhung des Absatzes und damit zur Stärkung des Recyclings derartiger Materialien erreicht werden.
Recyclingkunststoffe können den Verbrauch von Erdöl verringern. Das Recyceln von Kunststoffen schont diesen Rohstoff und verkleinert damit die Abfallmengen. Auch auf europäischer Ebene wird auf einen stärkeren Einsatz von Recyclingkunststoffen gesetzt. So benennen die
- Circular Economy Strategy (Anhang) und die
- Plastics Strategy (Anhang)
der EU-Kommission die öffentliche Beschaffung als ein Instrument zur Stärkung des Absatzes von Recyclingmaterialien.
Eine praktische Umsetzung für den Bereich der Beschaffung bietet der "Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen" des Umweltbundesamtes.
Die dort aufgeführten Anforderungen führen zur Kontrolle bestimmter aus der Abfallphase stammender Schadstoffe. Bestimmte Kunststoffsorten werden ausgeschlossen, da hier eine Verschleppung bestimmter Schadstoffe in die Fertigerzeugnisse nicht hinreichend ausgeschlossen werden kann. Ferner werden Anforderungen an Zusätze zu den Kunststoffen aufgestellt.
Für folgende Produkte kann der Leitfaden beispielsweise benutzt werden:
- Folien, Mülltüten und Tragetaschen
- Fertigerzeugnisse mit direktem Boden- und Wasserkontakt (z.B. Abfall-/Wertstoffbehälter, Spielplatzausstattung, Gießkannen und Eimer)
- Fertigerzeugnisse mit direktem Verbraucherkontakt (u.a. Büroartikel und Sitzgruppen)
Zur Unterstützung beinhaltet der Leitfaden auch den Hinweis auf einen entsprechenden Anbieterfragebogen, deren Anwendung der ausschreibenden Stelle die Prüfung der Angebote erleichtert.
Aus dem Leitfaden:
Hinsichtlich der umweltbezogenen Anforderungen ist damit lediglich ein entsprechender Verweis im Leistungsverzeichnis erforderlich, um der vergaberechtlichen Vorgabe Rechnung zu tragen, den Auftragsgegenstand eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Eine geeignete Formulierung für
einen solchen Verweis könnte sein:"Damit das Angebot bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt werden kann, [müssen die Produkte aus Recyclingkunststoffen, muss das Produkt aus Recyclingkunststoffen (Unzutreffendes streichen.)] die im angefügten „Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Produkten aus Recyclingkunststoffen“ genannten Ausschlusskriterien erfüllen.
Dieser Formulierungsvorschlag muss von der ausschreibenden Stelle in den Passagen in eckigen Klammern „[…. (Unzutreffendes streichen)]“ angepasst oder konkretisiert werden.
Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Produkte aus Recyclingkunststoffen (DE-UZ 30a), Ausgabe Januar 2019.