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UBA: Leitfaden zur nachhaltigen Beschaffung von Omnibussen

Datum 14.01.2020

Ein Leitfaden des Umweltbundesamtes unterstützt öffentliche Auftraggeber bei der nachhaltigen Beschaffung von Omnibussen. Weniger Emissionen, geräuschärmer und leiser sind die Vorteile, die insbesondere in Städten und Ballungsgebieten relevant sein können.

Grundlage für den Leitfaden sind die Kriterien des Blauen Engels "Omnibusse" (DE-UZ 59b). Er beinhaltet umfängliche Informationen zu ökologischen Anforderungen, wie z.B.

  • Geräusch- und Schadstoffemissionen
  • Batterietechnik (Kapazität/Lebensdauer/Austausch)
  • Lackierung und Beschichtung
  • Klimatechnik

Ergänzend zum Leitfaden stellt das UBA auch einen Anbieterfragebogen zur Verfügung, der als Anlage zum Leistungsverzeichnis gedacht ist.

Hinsichtlich der umweltbezogenen Anforderungen ist damit lediglich ein entsprechender Verweis im Leistungsverzeichnis erforderlich, um der vergaberechtlichen Vorgabe Rechnung zu tragen, den Auftragsgegenstand eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.1
1 §121 Abs. 1 GWB

Der Geltungsbereich umfasst Kraftomnibusse zur Personenbeförderung der Fahrzeugklasse M3 gemäß StVZO, außer Elektrofahrzeuge, die zur Energiebereitstellung über Brennstoffzellen verfügen.

Den Leitfaden und den Anbieterfragebogen als Word-Dokument stehen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.umweltbundesamt.de/omnibusse-0