Informationstechnik: Neuer Beschluss zu Kriterien des EU-Umweltzeichens
Mit Beschluss vom 10. August 2016 hat die Europäische Kommission die Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Personal-, Notebook- und Tablet-Computer neu festgelegt. Nachhaltigkeit bedeutet dabei keine Begrenzung auf den Aspekt der Energieeffizienz.
Umfang und Kriterien wurden dem Stand der Technik auf dem Markt angepasst. In den alten Beschlüssen aus dem Jahr 2011 wurden Notebook-Computer und Personal-Computer getrennt behandelt. Um den Verwaltungsaufwand für die zuständigen Stellen und die Antragsteller zu verringern, sind diese nun in dem neuen Beschluss zusammen geführt worden.
Das Ziel der Kriterien ist insbesondere die Förderung der Produkte, von denen während ihres Lebenszyklus geringere Umweltauswirkungen ausgehen und die zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, die energieeffizient, langlebig, reparierbar und erweiterbar sind sowie leicht zerlegt werden können, um zum Ende der Nutzungsdauer Teile für die Wiederverwertung auszubauen, und die nur in geringem Maße gefährliche Stoffe enthalten. Aber auch die "soziale Dimension" wird gefördert,
"... weil die Kriterien Anforderungen an die Arbeitsbedingungen in den Endmontageanlagen auf Grundlage der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik, des Global Compact der Vereinten Nationen, der UN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte und der OECD-Leitsätze (Organization for Economic Co-Operation and Development - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für multinationale Unternehmen beinhalten.".
Die Kriterien umfassen unter anderem die Bereiche Energieeffizienz, Lebensdauerverlängerung, Entsorgung (Recyclingfähigkeit), soziale Verantwortung der Unternehmen in Bezug zu konfliktfreien Materialien sowie Arbeitsbedingungen und Menschenrechten bei der Herstellung der Produkte.
Umfangreiche Informationen zum EU-Umweltzeichen (EU-Ecolabel) finden Sie auf der Webseite der RAL gemeinnützige GmbH.