Hessen: Neuer Vergabeerlass
"Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen" ist die vollständige Bezeichnung des Vergabeerlasses in Hessen, der ab dem 1. Januar 2016 in Kraft tritt. Er beinhaltet auch Regelungen zur nachhaltigen Beschaffung.
Am 1. März 2015 trat das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetze (HVTG) in Kraft. Danach ist es möglich, nachhaltige Anforderungen, wie beispielsweise fair gehandelte, ökologische und innovative Produkte in die Ausschreibung mit aufzunehmen. Mit Wirkung vom 1. Januar 2016 tritt nun der neue Gemeinsame Runderlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft und Energie, Verkehr und Landesentwicklung, des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, sowie des Hessischen Ministeriums der Finanzen in Kraft.
Unter Ziffer 3.4 "Nachhaltige und innovative Beschaffung" wird darauf hingewiesen, dass die Bedarfsstellen eigenverantwortlich darüber entscheiden, welche konkreten Anforderungen an die Nachhaltigkeit in einem Beschaffungsverfahren gestellt werden. Der Erlass weist auch auf die Möglichkeiten zur Unterstützung nachhaltiger und innovativer Beschaffungen durch die Angebote der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung, des Kompasses Nachhaltigkeit und des Kompetenzzentrums für innovative Beschaffung hin.
Nachhaltigkeit gibt schon länger in Hessen. Informationen hierzu, auch für Kommunen und Verwaltung, sind auf der Seite "Nachhaltigkeitsstrategie Hessen" des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) zu finden. Informationen Hessens zur nachhaltigen Beschaffung finden Sie weiterhin auf der Landesseite Hessens der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung.