Förderung für den Klimaschutz: Neue Kommunalrichtlinie
Das Potential in den Kommunen Treibhausgasemissionen zu senken ist beträchtlich. Hierzu stellt der Bund mit der Kommunalrichtlinie ein Förderprogramm und damit finanzielle Unterstützung bereit. Einstiegsberatung und Klimaschutz(teil)konzepte sind nur ein Teil der Förderschwerpunkte.
Die Kommunalrichtlinie beinhaltet auch die Förderung des Klimaschutzmanagements, beispielhaft durch die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement. Voraussetzung hierbei ist die Einrichtung einer neuen, projektgebundenen Stelle für Klimaschutzmanagement bei dem Antragsteller. Die Stelle für Klimaschutzmanagement kann u.a. Informations-, Schulungs- und Vernetzungsaktivitäten, oder auch inhaltliche Zuarbeit und fachliche Beratung umfassen. Angestrebt wird eine langfristige Verstetigung und Einrichtung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement bei dem Antragsteller.
Ein weiterer wichtiger Teil der Kommunalrichtlinie ist die Förderung der Realisierung von Energiesparmodellen in Kindertagesstätten, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie in Sporthallen und Schwimmhallen. Interessant: Die Akteure und Einrichtungen werden über Prämien-, Budgetierungs- oder Aktivierungssysteme an den eingesparten Energiekosten finanziell beteiligt.
Im Rahmen investiver Klimaschutzmaßnahmen werden auch der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen sowie von Lichtsignalanlagen gefördert. Hier ist ein hohes und kurzfristig erschließbares Potenzial zu direkter Energieeinsparung und zur nachhaltigen Reduktion von Treibhausgasemissionen möglich. Damit können diese geförderten Maßnahmen unmittelbar zum Klimaschutz beitragen.
Ist Ihr Interesse geweckt?
Dann wechseln Sie auf die Seite des Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz, oder nutzen Sie die telefonische Beratung zum BMUB-Förderprogramm unter 030 39001-170.
Die Broschüre "Das Klima schützen, Kommunen fördern" beinhaltet eine praktische Darstellung des Förderwegs und weitere Informationen zur Antragstellung.
Weiterhin steht Ihnen beratend der Projektträger Jülich (PtJ) zur Verfügung, an den Sie auch Ihre Anträge einreichen.
Sie erreichen den PtJ telefonisch unter 030 20 199 - 577, oder per E-Mail an ptj-ksi@fz-juelich.de.