Entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Vergaberechts-
modernisierungsgesetzes am 8. Juli 2015 beschlossen. Neben der Stärkung der nachhaltigen und innovativen Aspekte bei der Vergabe wird die praktische Anwendung des Gesetzes erleichtert.
Grundlage für den Gesetzentwurf "Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG" ist das am 7. Januar 2015 veröffentlichte Dokument "Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts". Auf dem Weg zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien ist der Regierungsentwurf der erste Schritt in einem umfangreichen Gesetz- und Verordnungsprozess. Gleichzeitig mit der Abstimmung im Kreis der Bundesressorts wurden Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände beteiligt.
Im Fokus des Gesetzentwurfes steht auch die Stärkung der Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung. Bundesminister Gabriel: "Mit der Modernisierung wollen wir außerdem erreichen, dass die öffentliche Beschaffung sozialer, ökologischer und innovativer wird. Denn bei der Nachhaltigkeit kommt der öffentlichen Hand eine besondere Vorbildwirkung zu."
Im Herbst 2015 soll mit dem Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat begonnen werden. Die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht muss bis zum 18. April 2016 erfolgen.
Die Pressemittelung des BMWi mit dem Gesetzentwurf finden sie hier.