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Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen
- Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit -

Datum 27.04.2015

In der Sitzung vom 30. März 2015 hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung die Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Bundesregierung beschlossen.

Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung ist für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Querschnittsthemen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verantwortlich. In ihm sind alle Ministerien vertreten, die Leitung obliegt dem Chef des Bundeskanzleramtes. Als "Nachhaltigkeitskabinett" vertreten die Staatssekretäre das Leitbild der Nachhaltigkeit im eigenen Regierungshandeln, indem sie es in ihren Geschäftsbereichen verankern. Und sie vertreten das Leitbild "nach außen", indem sie politikübergreifende Strategien und Handlungsansätze entwickeln.

Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung ist nach dem Kabinett das zweithöchste Beschluss fassende Organ der Bundesregierung, wenn es um Fragen der Nachhaltigkeitspolitik geht. Hierzu gehört in erster Linie die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie. So beschließt der Ausschuss beispielsweise über Konzeption, Umfang, Schwerpunktsetzung und Zeitschiene der Berichterstattung zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und verabschiedet die Verfahren der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden etc. an der Berichtserstellung (Konsultationsverfahren). Hierzu gehört auch die Billigung von Papieren, die zur Eröffnung der gesellschaftlichen Debatte über die Weiterentwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie dienen (Konsultationspapiere) oder von Berichtsentwürfen. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung entscheidet über den abschließenden Entwurf des Fortschrittsberichts, der danach vom Kabinett verabschiedet wird.

Weitere Informationen zum Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung finden Sie hier

Um die Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung Rechnung zu tragen, hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung in seiner Sitzung vom 30. März 2015 in Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit vom 6. Dezember 2010 Maßnahmen beschlossen.
Die Maßnahmen und Regelungen zu den Maßnahmen im Einzelnen finden Sie hier