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Hessen: Neues Vergabegesetz zum 1. März 2015

Datum 25.02.2015

Das am 18. Dezember 2014 verabschiedete neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz wird am 1. März 2015 in Kraft treten. Die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und eine vermehrte Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei der Auftragsvergabe in Hessen sind aus Sicht der Nachhaltigkeit wichtige Punkte.

Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziele zur Vergabe in Hessen, wurden mit der Verabschiedung des neuen Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) erreicht. Wichtig für Auftragnehmer, Bewerber die nicht den gesetzlichen Mindestlohn oder die geltenden Tarifverträge einhalten, können für Auftragsvergaben gesperrt werden. Weiterhin wird es möglich sein nachhaltige Anforderungen, wie beispielsweise fair gehandelte, ökologische und innovative Produkte in die Ausschreibung mit aufzunehmen. Um die zu erwartenden Fragen der betroffenen Mitarbeiter auf Landes- und Kommunalebene zu beantworten und diese mit der neuen Rechtslage vertraut zu machen, haben das hessische Wirtschaftsministerium und die Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt.

Nachhaltigkeit gab es auch schon länger in Hessen. Informationen hierzu, auch für Kommunen und Verwaltung, sind auf der Seite "Nachhaltigkeitsstrategie Hessen" des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) zu finden. Informationen Hessens zur nachhaltigen Beschaffung finden Sie weiterhin auf der Landesseite Hessens der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung.

Hessisches Vergabe- und Traiftreuegesetz (HVTG)