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Klimaschutz - Förderung für Kommunen

Datum 26.01.2015

Bis zum 31. März 2015 können Kommunen Anträge auf Förderung für Klimaschutzprojekte beantragen. Das BMUB fördert seit 2008 auf Basis der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ Klimaschutzprojekte in Kommunen.

Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten – kurz Kommunalrichtlinie – bietet eine große Palette an Fördermöglichkeiten an. Auch finanzschwache Kommunen können unter gewissen Voraussetzungen eine Förderung beantragen. Auch im Bereich der nachhaltigen Mobilität bietet die Kommunalrichtlinie vielfältige Möglichkeiten zur Förderung guter Ideen: „ Kommunen, die im Bereich Mobilität besondere Potenziale sehen und hier eine vertiefte Betrachtung wünschen, können die Erstellung eines Mobilitätskonzepts beantragen. Teilkonzepte „Klimafreundliche Mobilität“ sehen entweder eine umfassende Betrachtung aller Verkehrsmittel vor oder konzentrieren sich auf den Fuß- und/oder Radverkehr. Wesentliche Funktion eines Teilkonzepts zur nachhaltigen Mobilität ist es, die Verkehrsplanung unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes weiterzuentwickeln und Maßnahmen zu initiieren, die die Bürgerinnen und Bürger zu einer klimafreundlichen Verkehrsmittelwahl motivieren.“

Aber auch Klimaschutzaktivitäten in Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten werden gefördert. „Beteiligungsprämiensystem“ ist hier der herausragende Begriff. Die jeweiligen Einrichtungen werden an den eingesparten Energiekosten im Rahmen eines Energiesparmodells beteiligt. Dies bedeutet, dass sie einen prozentualen Anteil der eingesparten Energiekosten zur freien Verfügung erhalten.

Informieren Sie sich auf den Seiten der Nationalen Klimaschutzinitiative. Neben dem Antragsverfahren finden Sie dort auch Merkblätter zu Klimaschutzkonzepten und ein Beratungsangebot.

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