Neues Vergaberecht: Eckpunktepapier verabschiedet
Das am 7. Januar 2015 vom Bundeskabinett verabschiedete Eckpunktepapier zur Reform des Vergaberechts ist Grundlage für die Entwicklung und Vorlage eines Referentenentwurfs im Frühjahr 2015.
Reformierung, Modernisierung, Vereinfachung und Flexibilität sind die Schlagworte bei der Neugestaltung des Vergaberechts. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen sollen die Gewinner der Reform werden. Weiterhin werden die Möglichkeiten strategische Ziele - wie zum Beispiel umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte - im Vergabeverfahren vorzugeben ausgeweitet.
Bundesminister Gabriel: "Von der öffentlichen Beschaffung geht ein wichtiger Impuls für Wachstum und Wettbewerb aus. Denn das jährliche bundesweite Beschaffungsvolumen macht mindestens 10 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts aus. Bis April 2016 müssen wir drei neue EU-Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen umsetzen. Diese Gelegenheit nutzen wir, um unser Vergaberecht modern, einfach und anwenderfreundlich zu machen. Die Vergabeverfahren werden effizienter und schneller. Zudem wird die Möglichkeit der öffentlichen Hand gestärkt, unter anderem auch soziale oder ökologische Aspekte bei der Vergabe zu berücksichtigen. Dadurch wird die Vergabe öffentlicher Aufträge nachhaltiger."
Das Eckpunktepapier finden Sie hier.