Neues Vergaberecht: Eckpunktepapier des BMWi veröffentlicht
Das BMWi hat am 19.11.2014 ein Eckpunktepapier zur Reform des deutschen Vergaberechts veröffentlicht. Auch nachhaltige Aspekte der Beschaffung werden darin betrachtet.
Anlass für die Reform des deutschen Vergaberechts ist die Umsetzung der neuen EU-Richtlinien zum Vergaberecht, welche bis zum 18.04.2016 erfolgen muss. Ziele der neuen Richtlinien sind unter anderem Vergaben zu vereinfachen, diese rechtssicherer durchführen zu können und die elektronische Vergabe zu erweitern.
Auch die nachhaltige Beschaffung, die in der EU-Richtlinie als strategisches Ziel benannt ist und der Erreichung der Europa-2020-Ziele dienen soll, wird in dem Eckpunktepapier des BMWi angesprochen:
"Die nachhaltige Beschaffung soll in Deutschland auf Bundesebene im Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gestärkt und weiterentwickelt werden. Wir erweitern und erleichtern die Möglichkeiten für Auftraggeber soziale, ökologische und innovative Aspekte bei der öffentlichen Beschaffung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit einzubeziehen.
Die Bundesregierung wird darüber hinaus sicherstellen, dass Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten"
Das Bundeskabinett soll die Eckpunkte noch vor dem Jahreswechsel beschließen.