Kein Gegensatz: Recyclingpapier und Archivierbarkeit
Kennen Sie diese Aussage: „Wir nutzen kein Recyclingpapier. Bestimmte Dokumente müssen langjährig archiviert werden und Recyclingpapier erfüllt diese Anforderung nicht!“ Diese Ansicht findet man noch häufig in der Verwaltung – dabei ist sie längst veraltet, wie das UBA klarstellt.
Im Februar veröffentlichte das UBA ein Positionspapier, in dem es klarstellt, dass Recyclingpapier und Archivierbarkeit sich nicht ausschließen. Immer wieder weisen Recycling-Gegner auf die fehlende DIN ISO 9706 (Information und Dokumentation - Papier für Schriftgut und Druckerzeugnisse - Voraussetzungen für die Alterungsbeständigkeit) hin. Dabei lassen sie jedoch oftmals die DIN 6738 (Papier und Karton - Lebensdauer-Klassen) außer Acht, obwohl die dieser Norm entsprechenden Papiere eine Lebensdauer haben, die höchsten Anforderungen entspricht.
Das Fazit des UBA: „Für zu archivierendes Schriftgut hält das Umweltbundesamt die in der DIN 6738 formulierten Anforderungen an eine Lebensdauer an die höchste Ansprüche gestellt werden kann (LDK 24-85) für eine gelungene Synthese zwischen berechtigten kulturpolitischen Zielen und Umweltschutzzielen.“
Das Umweltbundesamt verwendet und archiviert bereits seit den siebziger Jahren ausschließlich Recyclingpapier und kann somit auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen.
Lesen Sie hier das Positionspapier des Umweltbundesamtes.
Die Vorteile von Recyclingpapieren stellt das UBA hier dar.