Das UBA--Umweltbundesamt nimmt in dem Positionspapier Stellung zur Archivierbarkeit von Recyclingpapier In dem Papier wir klar dargelegt, dass Recyclingpapier mit der DIN Norm 6738 höchste Anforderungen an die Archivierbarkeit sichert und Forderungen nach der DIN ISO- 9706 (wie sie nur von Frischfaserpapieren erfüllt werden können) nicht mehr sachgemäß sind.