Die alte Erklärung aus dem Jahr 2013 und die dazu erstellten Dokumente werden von der KNB nicht mehr angeboten. Grund ist die neue Erklärung aus dem Jahr 2014, die hier eingestellt ist.
Das neue Formular richtet sich an staatliche Einkäufer in Bund, Ländern und Kommunen und kann ohne weitere Anpassungen künftig nicht nur für Ausschreibungen von IT-Hardware, sondern auch für IT-Dienstleistungen verwendet werden. Es stellt sicher, dass der Bieter die ILO-Kernarbeitsnormen einhält und hilft ihm mit einem Fragenkatalog dabei, diese auch bei seinen Lieferanten sicherzustellen. Zu den Kernarbeitsnormen gehört, dass Produkte ohne Kinder- und Zwangsarbeit, ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Herkunft und ohne Beschneidung der Rechte der Arbeitnehmer hergestellt werden. Durch die Neufassung hat der öffentliche Einkäufer erstmals die Möglichkeit, eine Überprüfung der Arbeitsbedingungen vor Ort vorzunehmen.