Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung)
Erstellende Organisationseinheit: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Herausgeber: KNBBW
Bundesland: Baden-Würtemberg
Datum: 08.10.2024
Ablaufdatum: 08.10.2026
Produktgruppe:
Vergabeart: nationale-Vergabe
Dokumentenart: Verordnung
Nachhaltigkeitsaspekte: Innovativ
Kurzbeschreibung/Hintergrundinformationen: Diese Verwaltungsvorschrift gilt für die entgeltliche Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen im Sinne der Definition des § 103 Absatz 1, 2 und 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der jeweils geltenden Fassung (öffentlicher Auftrag). Die Verwaltungsvorschrift ist von allen Behörden, Betrieben und Einrichtungen des Landes sowie den landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts anzuwenden, die § 55 LHO unmittelbar (öffentliche Auftraggeber) oder nach § 105 LHO (Auftraggeber) zu beachten haben, soweit sie Mittel des Landeshaushalts bewirtschaften.
Dokument: VwV Beschaffung vom 23 Juli 2024.pdf (209,64 KB, Dokument ist barrierefrei/barrierearm)