Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
Erstellende Organisationseinheit: Baden-Württemberg
Herausgeber: KNBBW
Bundesland: Baden-Würtemberg
Datum: 04.04.2018
Ablaufdatum: 04.04.2020
Produktgruppe: Sonstiges
Vergabeart: keine-Vergabe
Dokumentenart: Gesetz
Nachhaltigkeitsaspekte: Sozial
Verschlagwortung: Tariftreue, Mindestlohn
Kurzbeschreibung/Hintergrundinformationen: Dieses Gesetz hat den Zweck, dass öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge nach Maßgabe dieses Gesetzes nur an Unternehmen vergeben dürfen, die ihren Beschäftigten das in diesem Gesetz festgesetzte Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten. Das vergabespezifische Mindestentgelt wurde an den bundesgesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Auswirkungen dieses Gesetzes erstrecken sich auch auf eventuelle Subunternehmer.
Dokument: LTMG.pdf (62,35 KB)