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Ausführungsvorschrift zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen

Erstellende Organisationseinheit: SenMVKU

Herausgeber: SenWiEnBe

Bundesland: Berlin

Datum: 11.03.2024

Ablaufdatum: 11.03.2026

Produktgruppe: Sonstiges

Vergabeart: keine-Vergabe

Dokumentenart: Verordnung

Nachhaltigkeitsaspekte: Sozial, Ökonomisch

Verschlagwortung: ILO-Kernarbeitsnormen

Kurzbeschreibung/Hintergrundinformationen: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eine Ausführungsvorschrift zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Vergabe von Bau-, Liefer– oder Dienstleistungen (AV ILO-Kernarbeitsnormen) erlassen. Sie tritt am 15. November 2023 in Kraft. Bei den ILO-Kernarbeitsnormen handelt es sich um international anerkannte grundlegende Arbeitsnormen, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) entwickelt wurden. Sie stellen einen Mindeststandard dar und erfassen beispielsweise das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/vergabeservice/nachhaltige-beschaffung/ilo-kernarbeitsnormen/

Dokument: 231017_av_ilo-kernarbeitsnormen.pdf (66,75 KB)