Ausführungsvorschrift zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen
Erstellende Organisationseinheit: SenMVKU
Herausgeber: SenWiEnBe
Bundesland: Berlin
Datum: 11.03.2024
Ablaufdatum: 11.03.2026
Produktgruppe: Sonstiges
Vergabeart: keine-Vergabe
Dokumentenart: Verordnung
Nachhaltigkeitsaspekte: Sozial, Ökonomisch
Verschlagwortung: ILO-Kernarbeitsnormen
Kurzbeschreibung/Hintergrundinformationen: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eine Ausführungsvorschrift zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Vergabe von Bau-, Liefer– oder Dienstleistungen (AV ILO-Kernarbeitsnormen) erlassen. Sie tritt am 15. November 2023 in Kraft. Bei den ILO-Kernarbeitsnormen handelt es sich um international anerkannte grundlegende Arbeitsnormen, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) entwickelt wurden. Sie stellen einen Mindeststandard dar und erfassen beispielsweise das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/vergabeservice/nachhaltige-beschaffung/ilo-kernarbeitsnormen/