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Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU

Erstellende Organisationseinheit: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Herausgeber: KNBBE

Bundesland: Berlin

Datum: 27.02.2024

Ablaufdatum: 27.02.2026

Produktgruppe:

Vergabeart: keine-Vergabe

Dokumentenart: Verordnung

Nachhaltigkeitsaspekte: Ökologisch, Ökonomisch, Innovativ

Kurzbeschreibung/Hintergrundinformationen: Die VwVBU ist für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen mit einem geschätzten Auftragswert von über 10.000 Euro (netto) durch die unmittelbare Berliner Landesverwaltung bindend, bei Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto (sh. § 1 Absatz 6 i.V.m. § 7 Absatz 1 und 2 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes). Die VwVBU enthält: Grundsätze der umweltverträglichen Beschaffung Abschnitt I Hinweise zur Anwendung von ökologischen Anforderungen für die Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (Abschnitt II). Neben allgemeinen Vorgaben zur Vorbereitung der Verfahren sowie übergreifender Beschaffungsbeschränkungen bestehen Umweltschutzanforderungen als Mindestkriterien sowie Vertragsbedingungen für viele Produkte und Dienstleistungen in Form von Leistungsblättern, die in die Ausschreibungsunterlagen integriert werden können (Anhang 1). Berechnungstools zur Ermittlung der Lebenszykluskosten bestehen in Anhang 2-6. Am 19. Oktober 2021 hat der Senat zuletzt die Neufassung der VwVBU, u.a. mit neuen Leistungsblättern insb. für Bau-/ Rückbauaufträge beschlossen, die zum 01. Dezember 2021 in Kraft trat.

Dokument: vwvbu_verordnungstext.pdf (298,61 KB)