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Nachhaltigkeit . . .

… ist ein viel genutztes Wort – welches insbesondere im Beschaffungskontext genauer beleuchtet werden muss.

Im Folgenden wollen wir einen Einstieg in die Thematik „Nachhaltigkeit“ für Beschaffende bieten - und dazu ermuntern, sich weiter zu informieren und ggf. mit Fragen im Zusammenhang mit Beschaffung auf die KNB zuzukommen.

Gemeinhin als Begründer des Prinzips der Nachhaltigkeit gilt Hans Carl von Carlowitz (1645-1714), Oberberghauptmann aus Freiberg (Sachsen). Angesichts einer drohenden Rohstoffkrise formulierte von Carlowitz 1713 in seinem Werk „Sylvicultura oeconomica“ erstmals, dass immer nur so viel Holz geschlagen werden sollte, wie durch planmäßige Aufforstung, durch Säen und Pflanzen nachwachsen konnte. [1] Seit den 1960iger entwickelte sich zunehmend ein neues Umweltbewusstsein. Aus dieser und der damit zusammenhängenden Forschungsbewegung heraus festigte sich die Erkenntnis, dass „Umwelt“ nie ohne „Menschen“ zu denken ist – der Grundgedanke der zu allen Nachhaltigkeitskonzepten führte. Heutzutage gibt es (noch) keine einheitliche Definition zum Begriff der Nachhaltigkeit, sondern eine facettenreiche wissenschaftliche und politische Diskussion zum Thema. Gemein ist allen Konzepten und Meinungen, dass sie sich mit der Frage befassen, wie gesamtgesellschaftlich gehandelt werden muss, um Zukunftsfähigkeit und Generationengerechtigkeit zu gewährleisten.

Gro Harlem Brundtland (2009)Gro Harlem Brundtland (2009) Quelle: [3]

Ausgangspunkt war dabei eine von der UN eingesetzte Weltkommission für Umwelt und Entwicklung, welche im Jahr 1987 unter dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft“ ihren Abschlussbericht vorlegte. Die Kommission wurde nach dem Namen ihrer Vorsitzenden Gro Harlem Brundtland als „Brundlandt-Kommission“ bekannt. Sie definierte Nachhaltige Entwicklung (sustainable development) als

„Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.“

Im Kern geht es bei (fast) allen Nachhaltigkeitskonzepten dann immer zumindest um drei Aspekte / Dimensionen / Säulen:

Umwelt, Soziales, Wirtschaft.

Der Grundstein dazu wurde bereits im Brundlandt-Bericht gelegt und beruht im Kern darauf, dass eine Welt, in der Armut und Ungleichheit verbreitet sind, immer auch anfällig für ökologische und andere Krisen sein wird und wirtschaftliche Entwicklung auch in Entwicklungsländern und Chancengleichheit notwendig sein wird, um eine Entwicklung zur Befriedigung der Bedürfnisse aller zu gewährleisten.

Nachhaltige Entwicklung ist Leitprinzip der Politik der Bundesregierung. Nachhaltigkeit entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung zielt auf Generationengerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt, Lebensqualität und der Wahrnehmung internationaler Verantwortung. Um nachhaltige Entwicklung möglich zu machen, sind daher gesellschaftliche Entwicklungen vor dem Hintergrund der drei Dimensionen, d.h. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und soziale Verantwortung so zu betrachten.

Die in Deutschland relevanten politischen Grundlagen stellen im Kern folgende Beschlüsse dar:

Vor diesem Hintergrund müssen sich Privatpersonen wie auch öffentliche Einrichtungen dieselbe Frage stellen: „Wie muss ich mich verhalten, dass ich zu einer nachhaltigen Entwicklung beitrage?“.

Hierbei ist ein entscheidender Punkt der Ressourcenverbrauch, d.h. der private und öffentliche Verbrauch und Einkauf. Dieser soll und muss am Prinzip der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden – grundsätzlich ist weniger mehr. Ziel muss es immer sein, die negativen Einflüsse des Verbrauchs und des Einkaufs auf die Umwelt (z.B. CO2-Emmissionen und nicht wiederverwertbarer Müll), aber auch auf die beteiligten Menschen (z.B. gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen) zu verringern.

Die politische Entscheidung, dass der öffentliche Einkauf anhand des Nachhaltigkeitsprinzips ausgerichtet werden soll, ist auf Bundesebene, sowie in fast allen Ländern und in vielen Kommunen gefallen. Auf Bundesebene sind dies beispielsweise die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung:

  • Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
  • Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen
    - Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit -

Nachhaltigkeit in der Beschaffung…

… muss Schritt für Schritt und anhand des konkreten Einzelfalls beurteilt und umgesetzt werden.

In sehr vielen Fällen gibt es Möglichkeiten zur Umsetzung und Aspekte zu beachten, auch wenn sie teilweise nicht auf der Hand liegen.

In der Beschaffung zählt immer das eingekaufte Produkt oder die eingekaufte Dienstleistung. Wichtig ist die genaue Betrachtung der konkreten Bedarfs- und Ausgangslage.
Soll bzw. muss z.B. überhaupt etwas neu gekauft werden? Ist die zuletzt eingekaufte Lösung tatsächlich die Beste? Eine nachhaltige Lösung findet sich zumeist im Vergleich zu anderen Produkten oder Lösungen – dabei ist die Kommunikation zwischen Bedarfsträger und Beschaffer besonders wichtig.

Haben sie konkrete Fragen zum Thema Nachhaltigkeit in der Beschaffung?
Dann kontaktieren Sie uns über unsere Hotline!   

Bildquellen:
[2]: Unukorno, Carlowitz Gedenktafel Freiberg, CC BY 3.0
[3]: GAD, Gro Harlem Brundtland 2009, CC BY-SA 3.0